Das Pflegegeld wird bei Pflegegrad 2 um 15 auf 347 Euro angehoben und bei Pflegegrad 5 um 43 auf 990 Euro. Der Betrag für Kurzzeitpflege steigt von 1.774 auf 1.854 Euro, für die Tagespflege auf 721 bis 2.085 Euro. Für die vollstationäre Pflege gibt es bei Pflegegrad 2 zum Jahreswechsel 32 Euro mehr, bei Pflegegrad 5 sind es 90 Euro, im Höchstfall 2.096 Euro.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppe erhalten pro Monat zehn Euro mehr. Die Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen steigt ebenfalls, von 2.500 auf 2.613 Euro. Für Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegeversicherung monatlich zwei Euro mehr.
Die neuen Leistungsbeiträge in der sozialen Pflegeversicherung im Detail können beim Bundesgesundheitsministerium nachgelesen werden.
Thomas Hartung