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Ruhrgebietskonferenz warnt vor Entlassungen bei Pflegediensten

Die geplante Änderung des Entlastungsbetrags könnte Pflegedienste zu zahlreichen Kündigungen zwingen, sagt Christian Westermann (Foto) von der Ruhrgebietskonferenz Pflege. Besonders betroffen wären Hauswirtschafts- und Betreuungskräfte. Was hinzu kommt: Anbieter müssten Entlassungen schon bald vorbereiten, vermutlich also, ohne dass das Pflegeneuordnungsgesetz überhaupt verabschiedet ist.

Für viele ambulante Pflegedienste könnte eine eher unscheinbare Änderung im Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) weitreichende Folgen haben. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll zum Jahreswechsel durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses steigt zwar auf 175 Euro, soll aber nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen. Professionelle Pflege- und Betreuungsdienste sollen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung dagegen über das Sachleistungsbudget abrechnen. Pflegegrad 1 erhält kein Sozialraumbudget.

Christian Westermann, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes Engel vonne Ruhr und Sprecher für ambulante Pflege bei der Ruhrgebietskonferenz Pflege, sieht darin eine Gefahr für die Arbeitsplätze von Hauswirtschafts- und Betreuungskräften. "Wo kein Geld ist, ist keine Arbeit", warnt er. Bei Diensten mit einem hohen Anteil solcher Leistungen könnten Kündigungswellen drohen.

Der entscheidende Punkt ist aus seiner Sicht weniger die Höhe der neuen Budgets als deren Verteilung. Bislang können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag zusätzlich zu ihren Pflegesachleistungen etwa für Hauswirtschaft und Betreuung bei einem Pflegedienst einsetzen. Künftig sollen diese Leistungen bei professionellen Diensten aus dem gemeinsamen Sachleistungsbudget finanziert werden. Damit konkurrieren sie unmittelbar mit körperbezogener Pflege.

Hauswirtschaft konkurriert künftig mit Pflege

Das zeigt sich etwa bei Pflegegrad 2: Benötigt ein Pflegebedürftiger sein Sachleistungsbudget bereits weitgehend für Pflege, bleibt weniger für Hauswirtschaft oder Betreuung. Bei Pflegegrad 1 fehlt diese Finanzierungsmöglichkeit über ein Sachleistungsbudget ganz.

Genau darin sieht Westermann das Problem für die Personalplanung. Viele ambulante Dienste beschäftigen Hauswirtschaftskräfte, die zugleich Betreuung und – mit entsprechender Qualifikation – bestimmte pflegerische Leistungen übernehmen. Bei Engel vonne Ruhr verfügen etwa Mitarbeiter über die Qualifikationen LG 1 und LG 2 und können deshalb in einem Haushalt verschiedene Aufgaben übernehmen. Diese Flexibilität sei ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells.

Pflegedienste müssten Kündigungen schon im Herbst vorbereiten

Brechen die bisherigen Aufträge für Hauswirtschaft und Betreuung zum Jahreswechsel weg, laufen die Arbeitsverträge jedoch weiter. Westermann warnt deshalb vor einem zusätzlichen Zeitproblem. Bei längeren Kündigungsfristen müssten Geschäftsführer bereits im Herbst Personalentscheidungen vorbereiten – möglicherweise noch bevor Bundestag und Bundesrat endgültig über das Gesetz entschieden haben.

Wie viele Arbeitsplätze tatsächlich gefährdet wären, lässt sich derzeit nicht beziffern. Das hängt vor allem davon ab, welchen Anteil Hauswirtschaft und Betreuung am Geschäft des jeweiligen Dienstes haben. Westermann nennt eine einfache Größenordnung: 40 Kunden, die bislang monatlich jeweils 131 Euro Entlastungsbetrag für Leistungen des Pflegedienstes einsetzen, stehen für knapp 63.000 Euro Jahresumsatz.

Zweite Firma hält Westermann für keine Lösung

Theoretisch könnten Anbieter Leistungen zur Unterstützung im Alltag künftig über die dafür vorgesehenen Strukturen anbieten. In Nordrhein-Westfalen wäre dafür eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich. Westermann befürchtet jedoch, dass Pflegedienste dafür Parallelstrukturen aufbauen müssten.

Das würde nach seiner Einschätzung gerade für kleinere Anbieter zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen und den flexiblen Personaleinsatz erschweren. Statt dass eine Mitarbeiterin bei einem Kunden beispielsweise Hauswirtschaft, Betreuung und einfache Pflege verbindet, müssten Leistungen organisatorisch und abrechnungstechnisch stärker getrennt werden.

Westermann fordert deshalb, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag auch unter dem Dach eines nach Paragraf 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienstes zu ermöglichen. Entscheidend solle die erbrachte Leistung sein und nicht die Organisationsform des Anbieters.

Auch die Ruhrgebietskonferenz Pflege kritisiert die neue Konstruktion. Die stärkere Trennung zwischen professionellen Diensten und anerkannten Unterstützungsangeboten drohe "neue Parallelstrukturen neben Pflegediensten und Tagespflegen" zu schaffen. Statt eines Institutionsbezugs fordert die Initiative einen Verwendungsbezug: Entscheidend solle sein, welche Hilfe ein Pflegebedürftiger benötigt.

Pflegegrad 1 besonders betroffen

Besonders einschneidend ist die Reform für Menschen mit Pflegegrad 1. Das Sozialraumbudget ist nach dem Kabinettsentwurf erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Stattdessen sollen Menschen mit Pflegegrad 1 stärker durch die neue Pflegebegleitung beraten und unterstützt werden. Das BMG begründet dies damit, den ersten Pflegegrad präventiver auszurichten.

Noch ist allerdings nichts beschlossen. Das PNOG befindet sich nach dem Kabinettsbeschluss im Gesetzgebungsverfahren und kann im Bundestag noch verändert werden. Für Westermann ist gerade das ein Problem: Pflegeunternehmen müssen Personal langfristiger planen als der Gesetzgeber entscheidet. Deshalb fordert er neben einer Öffnung des Sozialraumbudgets für ambulante Dienste eine Übergangsfrist. Andernfalls könnten zum Jahreswechsel Strukturen verloren gehen, die sich später nur schwer wieder aufbauen lassen.

Das Papier, das Christian Westermann zum 45-b-Problem verfasst hat und aus dem wir hier zitiert haben, enthält auch diverse Rechenbeispiele. Es kann beim Koordinator der Ruhrgebietskonferenz, Roland Weigel, per Mail angefordert werden: weigel@kcr-net.de

Die Ruhrgebietskonferenz veranstaltet zu dem Thema am Dienstag, 6. Oktober, um 14 Uhr auch ein digitales "Schwarmtreffen", die Teilnahme ist kostenlos über Zoom möglich.