Dem erneuten Aufschub gingen am Dienstagabend Gespräche auf Spitzenebene der Koalition voraus, berichtet der Spiegel. Dabei sollte ausgelotet werden, welche Änderungen an den Reformvorhaben noch möglich sind. Am Mittwoch bestätigte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im Gesundheitsausschuss, dass das PNOG nun am 30. September ins Kabinett kommen soll. Er bekräftigte, dass die im bisherigen Entwurf vorgesehene Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige entfallen sollen.
Für Pflegeanbieter bleibt damit wenig Zeit, sollte das Gesetz in wesentlichen Punkten wie bisher geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Ruhrgebietskonferenz Pflege hat deshalb den bekannten PNOG-Entwurf und den Beratungsstand der AG Leistungsrecht beim GKV-Spitzenverband vom 10. September ausgewertet. Die Übersicht ist ausdrücklich keine Darstellung bereits beschlossener Regelungen, sondern zeigt, worauf sich Einrichtungen und Dienste vorsorglich einstellen sollten.
Diese Punkte könnten schon zum Jahreswechsel wichtig werden
Besonders relevant ist die geplante Neuordnung der bisherigen §45b-Leistungen, Stichwort Entlastungsbetrag. Pflege- und Betreuungsleistungen, die Dienste bislang darüber abrechnen, sollen ab 1. Januar 2027 in das neue Pflegesachleistungsbudget überführt werden. Angesparte §45b-Guthaben könnten nach dem derzeitigen Beratungsstand zum Jahresende verfallen. Auch beim Pflegegrad 1 sieht die Arbeitsgruppe für ambulante Leistungen bislang keinen Bestandsschutz.
Hinzu kommt die Verhinderungspflege: Wird sie wie vorgesehen als eigenständige Leistung gestrichen, sollen Anträge für 2027 nicht mehr nach dem bisherigen System bewilligt werden. Noch ungeklärt sind Übergangsfälle. Offen ist außerdem, ob Dienste für Bestandskunden zum Jahreswechsel neue Abtretungserklärungen benötigen.
Die Ruhrgebietskonferenz rät Anbietern deshalb, noch 2026 ihre Kunden- und Vertragsbestände zu prüfen. Im Blick sein sollten insbesondere die Nutzung des Paragrafen 45b, Pflegegeld und Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Kunden mit Pflegegrad 1 sowie gegebenenfalls bestehende Abtretungserklärungen.
Neue Budgets würden die Abrechnung verändern
Ab Januar müssten sich Anbieter nach dem bisherigen Entwurf zudem auf eine veränderte Leistungsplanung und Abrechnung einstellen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 sieht das neue Sachleistungsbudget monatlich 889, 1.590, 2.089 beziehungsweise 2.529 Euro vor. Ungeklärt ist unter anderem, wie bei mehreren Leistungserbringern Rechnungen beglichen werden und wie diese erfahren, welches Budget noch zur Verfügung steht.
Auch die geplante Akutversorgung wirft praktische Fragen auf. Bei einer plötzlich auftretenden Versorgungslücke sollen Dienste zunächst drei Tage ohne vorherigen Antrag tätig werden können. Ab dem vierten Tag wäre die Zustimmung der Pflegekasse nötig. Noch offen sind jedoch unter anderem die genaue Definition einer Akutsituation, Fristen, Prüfverfahren und Vergütung.
Für 2027 und 2028 kommt als weitere Baustelle der Übergang von den bisherigen Beratungsbesuchen nach § 37.3 zur neuen Pflegebegleitung hinzu. Die Ruhrgebietskonferenz empfiehlt deshalb, nicht nur den Jahreswechsel vorzubereiten, sondern auch die neuen Beratungs- und Kooperationsstrukturen im Blick zu behalten. Interessierte Pflegeanbieter können die ausführliche Übersicht einschließlich der für Leistungserbringer relevanten Punkte aus dem Beratungsstand der AG Leistungsrecht bei der Ruhrgebietskonferenz Pflege anfordern.
Kommt das PNOG überhaupt noch wie geplant?
Wie viel davon tatsächlich Gesetz wird, ist allerdings offener denn je. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußerte am Mittwoch auf der Münsterland-Pflegekonferenz grundsätzliche Zweifel am bisherigen PNOG. Nach Berichten von der Veranstaltung erklärte er sinngemäß, das Gesetz werde wegen grundlegender Probleme in dieser Form nicht kommen. In Branchenkreisen ist inzwischen auch von einem möglichen Moratorium die Rede.
Auch Linnemann selbst bezeichnet die derzeit geplante Reform nicht als ausreichend, um die Pflege für die kommenden Jahre zukunftsfest zu machen. Im Oktober will er eine Fachkommission einsetzen, die weitergehende Vorschläge erarbeiten und spätestens im März 2027 Ergebnisse vorlegen soll.
Der Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Thomas Knieling, sieht deshalb im 30. September einen entscheidenden Termin. Soll das PNOG noch zum Jahreswechsel in Kraft treten, müsse bis dahin ein überarbeiteter Entwurf vorliegen. Der Verband fordert unter anderem Änderungen an den geplanten Leistungsbudgets und der Tariftreueregelung. Strukturentscheidungen sollten aus seiner Sicht so weit verschoben werden, dass Ergebnisse der angekündigten Kommission später noch berücksichtigt werden können.
