Worum es beim Personalbemessungsverfahren geht
1. November 2022, 10:19 Uhr
Die neue bundesweite Personalbemessung (§ 113 c Absatz 5 SGB XI) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass die pflegerische Versorgung in der vollstationären Altenpflege sichergestellt wird. Grundlage hierfür bildet eine Studie nach Prof. Heinz Rothgang, nach der eine Personalbemessung eingeführt wird, um die knappen Ressourcen möglichst wirtschaftlich einzusetzen. Die Bundesregierung sieht dabei vier Kernaspekte.
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