Abmahnungen löschen lassen? Manchmal ist es möglich
Nicht jede Abmahnung muss nach einer Kündigung in der Personalakte bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte ihre Löschung verlangen – etwa wenn sie bei einer späteren Bewerbung noch Nachteile befürchten müssen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im entschiedenen Fall scheiterte der Arbeitgeber unter anderem daran, dass die Abmahnungen das angebliche Fehlverhalten des Einrichtungsleiters nur ungenau beschrieben und damit ihre Warnfunktion verfehlten. Rechtsdepesche