Die Digitalisierung in Gesundheit und Pflege bleibt in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und wandert nicht in das neue Digitalministerium. Das geht aus einem Organisationserlass des Kabinetts hervor, berichtet das Ärzteblatt. Damit bleibt das Gesundheitsministerium für die Telematikinfrastruktur, einschließlich der elektronischen Patientenakte, zuständig. Auch an der Gesellschafterstruktur der Gematik soll sich nichts ändern. Das BMG hält 51 Prozent, die Spitzenverbände der Selbstverwaltung den Rest. Ärzteblatt