Eine Airline kann bei der Kombination aus Flug und mehrtägigem Stopover-Hotelaufenthalt zum Reiseveranstalter werden. Das Amtsgericht München stufte eine Etihad-Buchung mit vier Nächten in Abu Dhabi als Pauschalreise ein. Weil die Fluggesellschaft das ausgewählte Hotel nicht bereitstellte, muss sie der Kundin 2.387 Euro für die selbst gebuchte Ersatzunterkunft erstatten.