Im Streit um die Erstattung oder Kompensation aufgrund eines ausgefallenen Fluges zwischen der portugiesischen Airline TAP und einer deutschen Kundin hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil die Position der Fluggesellschaft gestärkt. Eine Rückerstattung des Ticketpreises hat die Frau verwirkt, da sie stattdessen im Vorfeld einen Reisegutschein auf der TAP-Homepage beantragte.