Mehr Handlungsspielraum für Pflegeeinrichtungen in Berlin
Der Berliner Senat hat eine Novelle des Wohnteilhabegesetzes beschlossen. Kern ist eine neue Experimentierklausel. Laut Senatsverwaltung sollen Pflegeeinrichtungen künftig alternative Wohn- und Betreuungsformen erproben können. Zudem entfallen mehrere Meldepflichten, die bisher Einrichtungen und Behörden belasteten. Senatorin Ina Czyborra spricht von mehr Gestaltungsfreiheit für Betreiber. Eine zweite Novelle ist für 2026 geplant.