Ein sittenwidriges Schnäppchen
Ein Mercedes zum Schnäppchenpreis – diesen entlockte ein Mitarbeiter einer Seniorenwohnanlage in Niedersachsen einem schwerkranken Bewohner kurz vor dessen Tod. Die Limousine, die einen Marktwert von über 50.000 Euro hat, sollte für 5.555 Euro den Besitzer wechseln. Der Nachlassverwalter weigerte sich jedoch, den Wagen herauszugeben, woraufhin der Heimmitarbeiter klagte. Allerdings vergeblich. Das Gericht sah darin nämlich keine freundliche Geste, sondern einen sittenwidrigen Kaufvertrag. Rechtsdepesche