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15. Dezember 2023 | 07:00 Uhr
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Abschiebe-Drama um Altenpfleger aus Gambia geht weiter

Im Fall des zur Abschiebung inhaftierten Altenpflegers aus Gambia, der in einem AWO-Pflegeheim in Kirchheim tätig war, hat der Petitionsausschuss des Landtags den Antrag auf einen Stopp der Abschiebung abgelehnt. Die Perspektive auf eine Bleibe in Deutschland wird insbesondere durch eine erhebliche Vorstrafe des Altenpflegers erschwert. 

Gefängnis

Ein Altenpfleger aus Gambia sitzt in Abschiebehaft und erfährt viel Solidarität

Wie Care vor9 berichtet hatte, war der Pfleger Anfang Dezember festgenommen und zum Flughafen Frankfurt gebracht worden. Von dort aus sollte er in seine Heimat abgeschoben werden. Der Pilot weigerte sich dann aber, den Abschiebehäftling mitzunehmen, nachdem er im Flugzeug kundgetan hatte, nicht freiwillig an Bord zu sein. Jetzt sitzt der Altenpfleger in Abschiebehaft.

Der Fall hatte eine Welle der Bestürzung und des Widerstands ausgelöst. Die dramatische Szene seiner Festnahme im Pflegeheim ist noch immer nicht vergessen: "Die Polizei führt einen Mitarbeiter ab, während die Bewohner noch frühstücken. Ein Abschiednehmen war kaum möglich." zeigt sich Marcel Faißt, Geschäftsführer der AWO Württemberg, erschüttert. 

Auch die Einrichtungsleiterin des AWO-Pflegeheims in Kirchheim ist bestürzt: "Wie kann man einen geschätzten Mitarbeiter, der sich in Deutschland gut integriert hat und dabei ist, einen helfenden Beruf zu erlernen, in dem es bekannterweise ohnehin zu wenige Fachkräfte gibt, nur abschieben? Wir sind fassungslos! Wir setzen uns weiter dafür ein, dass unser geschätzter Kollege in Deutschland bleiben darf."

Solidarität in der Pflege und Unverständnis über die Abschiebung 

Auch über die Einrichtung hinaus sorgt der Fall bei vielen Beschäftigten in der Pflege für Entsetzen. Stefan Ebert, Geschäftsführer Kleeblatt Pflegeheime, betonte in einem Linkedin-Kommentar die Absurdität der Situation angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften in Deutschland: "Wir suchen händeringend Pflegekräfte und dann passiert so etwas. Mir fehlen die Worte..."

Die Behörden verteidigen derweil die Abschiebemaßnahme und verweisen auf eine erhebliche Vorstrafe, die den Altenpfleger belastet. So sei er im Jahr 2020 wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe erklärte gegenüber dem SWR: "Wäre der Betreffende nicht in diesem Ausmaß straffällig geworden, hätte er eine Bleibeperspektive in Deutschland gehabt."

Pascal Brückmann

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