Anklage wegen Todesfall bei vorgetäuschter Impfung
Eine Pflegekraft aus Niedersachsen muss sich vor dem Landgericht Hildesheim wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Beschuldigte hatte eine Corona-Impfung vorgetäuscht und durfte deswegen, trotz einer Infektion in ihrer Familie, arbeiten. Der Tod einer Bewohnerin in ihrem Pflegeheim soll zumindest mittelbar auf die Infektion durch die Pflegerin zurückzuführen sein.
Außerdem soll die Frau eine Urkundenfälschung begangen haben, indem sie einen gefälschten Nachweis über den Erhalt von zwei Corona-Schutzimpfungen mit ihren persönlichen Daten ausgefüllt und in einer Apotheke vorgelegt habe, worauf ihr ein digitales Impfzertifikat ausgestellt worden sei. Dies habe Sie dann ihrem Arbeitgeber vorgelegt.
Die Hauptverhandlung soll nicht vor März stattfinden. Dabei sollen weitere Sachverständige zur Frage der Zurechenbarkeit der Infektionen in dem Pflegeheim hinzugezogen werden.