Auch Länderkammer fordert Bundesmittel für Pflegegesetz
Der Bundesrat hat sich am Freitag mit dem Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (Pueg) beschäftigt und in einem Beschluss ihre Unzufriedenheit ausgedrückt. Unter anderem fordert der Bundesrat wie viele Organisationen mehr Geld vom Bund, um die Pflegeversicherung zu entlasten. Zudem spielen die Länder der Bundesregierung eine lange Liste mit Hausaufgaben zurück.
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In ihrer 30-seitigen Stellungnahme erheben die Länder eine ganze Reihe von Forderungen und Bitten an die Bundesregierung. So verlangen sie unter anderem, dass der Bund künftig Zuschüsse zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung leistet. Auch die Rentenversicherungsbeiträge für häusliche Pflegepersonen sowie für das Pflegeunterstützungsgeld sollen durch Bundesmittel finanziert werden.
Bundesrat will zehn Prozent höheres Pflegegeld
Die vorgesehene Erhöhung des Pflegegelds von fünf Prozent ist dem Bundesrat zu wenig. Er fordert zehn Prozent, auch bei den Sachleistungen. Die Länderkammer will schließlich auch die Pflegehilfsmittelpauschale erhöhen. Der Bundesrat setzt sich außerdem für den Abbau von Bürokratie in der Pflege ein. Unter anderem soll der Medizinische Dienst Begutachtungen zur Feststellung des Pflegegrades weiter auch telefonisch durchführen können – wie während der Pandemie.
Die Länder fordern des Weiteren innovative Ansätze, um die Strukturen und Hilfen der Langzeitpflege vor Ort und im Quartier zu verbessern. Dazu sollen Regelungen für kommunale Modellvorhaben wieder aufgegriffen werden.
Bei der Umsetzung des einheitlichen Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen erwartet der Bundesrat eine mindestens zweijährige Übergangsfrist für die Vergütungszuschläge zur Finanzierung von zusätzlichen Fachkräften und Pflegehilfskräften. Damit sollen diese Zuschläge mindestens bis zum 1. Juli 2025 weiter ermöglicht werden.
Mehr Transparenz über Pflegekonzerne
Um die Aktivitäten großer Pflegekonzerne transparenter zu machen, schlägt der Bundesrat unter anderem eine Kennzeichnungspflicht vor. Außerdem sollen in einem Register nachgelagerte Inhaberstrukturen offengelegt werden. Die Position von Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen will die Länderkammer durch entsprechende Schutzvorschriften gestärkt sehen.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zurück an die Bundesregierung. Dort wird das Gesetz dann eventuell angepasst und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Danach befassen sich die Länder erneut mit dem Pueg.