Bayern begrenzt Leiharbeit in der stationären Pflege
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Die bayerische Landespflegesatzkommission hat auf Initiative des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) eine Begrenzung der Leiharbeit in der stationären Langzeitpflege beschlossen. Demnach soll künftig nur in betrieblich notwendigen Situationen einrichtungsfremdes Personal eingesetzt werden. Der BPA plädiert dafür, zusätzliche Springerstellen einzuplanen, um Spitzenbelastungen abfangen zu können. BPA