Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

26. Mai 2022 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Beitrag zur Pflegeversicherung muss Kinderzahl beachten

Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Beitragsbemessung zur Pflegeversicherung nach der Anzahl der Kinder von versicherungspflichtigen Eltern unterscheiden muss. Durch die derzeit geltende Regelung würden Eltern von mehreren Kindern verfassungswirdrig benachteiligt.

Pflegeversicherung Foto iStock Stadtratte

Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen bis Juli 2023 neu geregelt werden

Anzeige

Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden

Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9

Das Gericht entschied aufgrund der Vorlage eines Sozialgerichts und von zwei Verfassungsbeschwerden und trug dem Gesetzgeber auf, die Beiträge zur Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 neu zu regeln. Das bedeute nicht zwangsläufig, dass die Beiträge für Personen ohne Kinder oder Eltern mit wenigen Kindern steigen müssten. Der Gesetzgeber könne sich auch zu einer Steuerfinanzierung entschließen, formulierten die Richter in ihrer Begründung. Das Grundgesetz erlaube eine solche Regelung.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Diesen Beschluss werden wir in der erklärten Frist umsetzen. Die Pflegeversicherung muss aber auch grundsätzlich solider finanziert werden. Auch das werden wir angehen."

Das Gesundheitsministerium betont hierzu in einer Mitteilung den großen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der verfassungskonformen Ausgestaltung zugestehe.

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige