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29. Januar 2026 | 07:00 Uhr
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BMG korrigiert Prozentangabe zur Hilfe-zur-Pflege

So wie andere Medien berichtete auch Care vor9 gestern, dass der Anteil der Heimbewohner, die "Hilfe zur Pflege" erhalten, 44 Prozent beträgt. Diese Zahl ist falsch, stellt der BMG-Pflege-Abteilungsleiter Martin Schölkopf gegenüber unserer Redaktion klar. Der Anteil liegt sehr viel niedriger, er beträgt rund 35 Prozent. Wir geben seine Erklärung im Wortlaut wider.

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Dieser – falsche – Wert ergibt sich, wenn man Stichtagszahlen (Zahl der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege zum 31. Dezember eines Jahres) mit Verlaufszahlen vergleicht (wie viele Bewohner werden im Verlauf eines Jahres mindestens einen Monat Sozialhilfe beziehen)

Mit dieser "Rechnung" überhöht man das Ergebnis massiv, weil die Zahl im Nenner – also die Zahl der Pflegebedürftigen – zu niedrig ausfällt. Um zum richtigen Ergebnis zu kommen, müsste man auch im Nenner die Verlaufszahl nehmen – also die Zahl der Pflegebedürftigen, die im Laufe eines Jahres in Pflegeheimen versorgt wird (also auch all jene, die erst unterjährig einziehen oder ausziehen/versterben). Diese Zahl ist natürlich viel höher als die Stichtagszahl. Da diese Zahl aber in den amtlichen Statistiken zur SPV nicht erfasst wird, ist nur ein Vergleich von zwei Stichtagszahlen korrekt möglich, wenn man den Anteil der Sozialhilfebezieher an den stationär versorgten Pflegebedürftigen benennen möchte. Dieser Prozentsatz beläuft sich auf rund 35 Prozent.

Dieser Anteilswert hat sich in den letzten Jahren nur unwesentlich verändert (immer um rund ein Drittel schwankend), und er ist etwa so hoch wie um 1998 herum, also kurz nach Einführung der Pflegeversicherung.

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