Booster-Impfung befreit nicht vom Test in Pflegeheimen

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Laut einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sollen Menschen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, bei der 2G-Plus-Regelung bundesweit von der Testpflicht befreit werden. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Dort muss weiterhin für den Zutritt ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. WDR