Bundesrat debattiert über Bayern-Vorschlag gegen Leiharbeit
Am kommenden Freitag, 16. Juni, beschäftigt sich der Bundesrat mit der bayerischen Initiative zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass Stammpersonal und Leiharbeiter gleichbehandelt und Verstöße sanktioniert werden. Auch von einer "Verleiherlaubnis" ist die Rede. Eine entsprechende Entschließung steht unter dem Punkt 9 auf der Tagesordnung.
Der bayerische Vorschlag zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege umfasst mehrere Punkte. Gefordert wird unter anderem, dass "die Bundesregierung eine Regelung mit dem Ziel auf den Weg bringen sollte, die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen, Stammpersonal einerseits und Leiharbeitskräfte andererseits, in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig zu erklären und Verstöße zu sanktionieren".
Erwogen wird dabei auch ein Vergütungsdeckel für Leiharbeit in der Pflege. Weiter heißt es in dem Papier: "Der Bundesrat spricht sich dafür aus, zu prüfen, ob und inwieweit im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung einer Verleiherlaubnis die besondere Situation in der Pflege Berücksichtigung finden kann."
Werden Springerkonzepte zur Pflicht?
Pflegeeinrichtungen sollen verpflichtet und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, für ihre Pflegekräfte belastbare Konzepte für einen Ausfall wie Springerkonzepte aufzustellen. "Ziel ist die Umsetzung von regelhaft verlässlichen Dienstplänen, um dem Stammpersonal attraktivere
Arbeitsbedingungen zu bieten und die Inanspruchnahme von Leiharbeitsunternehmen in der Pflege überflüssig zu machen."
Die Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sollen nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden. "In einer Branche, in der die Versorgung der Pflegebedürftigen jederzeit sichergestellt werden muss, muss die Umsetzung von belastbaren Konzepten für einen Ausfall von Pflegekräften selbstverständlich sein." Es dürfe nicht
hingenommen werden, dass hierauf aus Kostengründen verzichtet werde.
Insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen soll es möglich sein, "bei Bedarf einrichtungs- und träger-
übergreifende Springerkonzepte umzusetzen, ohne dass das Sozialversicherungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht hier sinnvolle Lösungen vor Ort verhindert". Dies sei notwendig, damit auch kleine ambulante Pflegedienste von einem solchen Konzept profitieren könnten.