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20. Oktober 2023 | 07:00 Uhr
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Bundestag beschließt Gesetz zum Pflegestudium

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelkoalition das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet. Demnach wird die akademische Ausbildung künftig als duales Studium organisiert, die Studenten erhalten für die gesamte Zeit eine "angemessene Vergütung". Beschlossen wurde mit dem Gesetz auch, die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zu vereinheitlichen und vereinfachen. 

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Pflegestudenten erhalten künftig während der gesamten Ausbildung eine Vergütung

Um junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, "brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen", sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. "Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können." Mit dem "Pflegestudiumstärkungsgesetz" will Lauterbach eine Verdoppelung der Pflegestudenten von jetzt 500 auf 1.000 pro Jahrgang erreichen.

Studenten in der Pflege erhalten künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine "angemessene Vergütung". Wie hoch sie ist, steht allerdings nicht im Gesetz. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Der praktische Teil der Ausbildung soll aus einem Ausgleichsfonds finanziert werden, in den Bund, Länder, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen sollen.

Das Gesetz erweitert zudem das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte, so die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll. Erstmalig würden erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde integriert. "Die Studierenden dürfen zukünftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen endlich voll einsetzen und ohne ärztliche Anweisung tätig werden." Das sei ein guter Anfang. In einem nächsten Schritt müsse diese Ausweitung der Befugnisse für alle Pflegefachkräfte kommen.

Thomas Hartung

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