Pflegeausbildung für Geduldete ohne Arbeitserlaubnis
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass geduldete Flüchtlinge im gleichnamigen Bundesland keine Arbeitserlaubnis benötigen, um eine schulische Ausbildung in der Altenpflege zu absolvieren. Auch der praktische Teil der Ausbildung in Pflegeheimen sei eng mit dem Unterricht verzahnt und deshalb kein erlaubnispflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da viele Ausbildungsverträge bisher ausdrücklich eine Arbeitserlaubnis forderten. Bibliomed