DGB nennt Tariftreuegesetz in Thüringen Mogelpackung
"Das Gesetz hält nicht, was es verspricht! In Thüringen wenden nur 44,3 Prozent der Pflegeeinrichtungen einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie (AVR) an", beklagt die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Renate Sternatz (Foto). Hingegen hätten 47,8 Prozent der Pflegeeinrichtungen erklärt, nach dem sogenannten "regional üblichen Entgeltniveau" entlohnen zu wollen. Wobei dieses Vorgehen im Gesetz als Alternative vorgesehen ist.
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Der DGB brandmarkt dies als Schlupflöcher und Sternatz bemerkt hierzu: "Wer angesichts dieser Zahlen von "Tariftreue" spricht, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten."
Der DGB Hessen-Thüringen stützt seine Aussagen auf eine Auswertung der über 1.100 Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, die die AOK vorgenommen hatte.
Um zu überprüfen, ob die Entlohnung in der Pflege durch die gesetzlichen Neuerungen spürbar verbessert wurde, schlägt der DGB Hessen-Thüringen eine Evaluation im kommenden Jahr vor. Er wünscht sich überdies eine Nachweispflicht über die Zahlung von Tariflöhnen und hat die Thüringer Landesregierung aufgefordert, dies zu unterstützen.