"Wenn jemand in die AfD eintritt oder sogar für dieAfD kandidiert, identifiziert er sich mit der Partei", so Schuch in der Neuen Ruhr Zeitung. "Wir sollten zunächst das Gespräch mit dem Mitarbeitenden suchen", dem Mitarbeiter müsse klarwerden, dass für menschenfeindliche Äußerungen in unseren Einrichtungen kein Platz ist. "Aber wenn das nichts ändert, muss es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen."
Auf Nachfragen von Journalisten während einer Pressekonferenz zum Sozial-O-Mat der Diakonie für die Europawahl konkretisierte Schuch seine Position. "Wenn Mitarbeiter in ihrem Tun und ihrem Reden in einer diakonischen Einrichtung Menschen durch rassistische, antisemitische und menschenfeindliche Äußerungen in Ängste versetzen, wenn die Menschen das Gefühl haben, dass sie in dieser Einrichtung nicht mehr gut aufgehoben sind, dann sind wir gefragt, uns mit diesem Tatbestand auseinanderzusetzen."
"Wir führen keinen Gesinnungstest in der Diakonie durch", sagte Schuch. Man werde dann das Gespräch suchen, wenn Mitarbeiter durch Äußerungen und Handlungen auffielen, wenn Kollegen "das wahrnehmen oder wenn wir Rückmeldungen von Klienten bekommen". Wenn die Gespräche daran nichts änderten, "dann müssen wir schauen, ob das arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringt".
"Wo Diakonie draufsteht, muss auch Diakonie drin sein", so Schuch. "Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter in unseren Einrichtungen ihnen mit Würde, Anstand und auf dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes begegnen."
Thomas Hartung
