Entgelterhöhungen ohne Zustimmung sind unwirksam
Das Kölner Landgericht hat geurteilt, dass Entgelterhöhungen im Pflegeheim nur dann wirksam sind, wenn die Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. Eine Bewohnerin einer vollstationären Altenpflegeeinrichtung eines großen gemeinnützigen Trägers erhält jetzt über 20.000 Euro zurück. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hatte die Bewohnerin bei der Klage unterstützt.

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Das Landgericht Köln urteilte zugunsten der Pflegeheimbewohnerin
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Die Betroffene lebe seit dem Jahr 2016 in der Einrichtung in Bergisch Gladbach, berichtet die BIVA. Der Einrichtungsträger hätte in den vergangenen Jahren immer wieder Entgelterhöhungen ohne die nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) notwendige Zustimmung durchgeführt. Und das, obwohl die Bewohnerin diesen Erhöhungsbegehren in Schreiben und E-Mails widersprochen habe. Dennoch seien die erhöhten Heimentgelte jeden Monat von ihrem Konto eingezogen worden.
"Der Verbraucherschutz im Pflegebereich ist praktisch nicht existent", sagt Markus Sutorius aus seiner Beratungspraxis beim BIVA-Pflegeschutzbund. Im WBVG gebe es zwar wichtige Schutzregelungen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, aber die meisten Betroffenen verzichteten aus Angst vor Repressalien auf ihr Recht.