Erster Entwurf für mehr Tempo bei Pflegesatzverhandlungen
Mit dem BEEP-Gesetz will der Gesetzgeber die oft langwierigen Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Kassen deutlich straffen. Nun gibt es einen ersten Entwurf des GKV-Spitzenverbandes für bundesweite Empfehlungen. Er soll die Verfahren vereinheitlichen, digitalisieren und dafür sorgen, dass gestiegene Kosten schneller refinanziert werden. Doch aus der Praxis kommt Kritik: Es fehlten klare Fristen und ein echter Bürokratieabbau, moniert Christian Schultz vom Träger-Bündnis "Zukunft Pflege NRW".
iStock/Nuthawut Somsuk
Pflichten werden in dem Entwurf überwiegend auf Einrichtungen abgewälzt, Kassen dagegen kaum in die Verantwortung genommen, kritisieren Pflegebetreiber
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Hintergrund der Neuregelung ist ein strukturelles Problem, das sich seit Einführung der regional üblichen Entlohnungsniveaus (rüE) im Jahr 2022 verschärft hat. Die jährlich zum 30. September veröffentlichten Werte verpflichten Einrichtungen, Gehälter spätestens zum 1. Januar anzupassen. Damit steigt der Druck: Innerhalb weniger Monate müssen neue Vergütungen verhandelt werden.
Der jetzt vorgelegte Entwurf, über den zuerst die Zeitschrift Altenheim berichtet hat, beschreibt detailliert, wie Einrichtungen ihre Kosten künftig kalkulieren und nachweisen sollen. Für ambulante Dienste sind beispielsweise zwei Wege vorgesehen: eine vollständige Kostengrundkalkulation oder eine vereinfachte Fortschreibung auf Basis bestehender Vereinbarungen. Auch stationäre Einrichtungen können zwischen einem Individualverfahren und einem pauschalen Steigerungsmodell wählen. In beiden Fällen prüfen die Kostenträger die Angaben zweistufig – auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit.
Kritik an Ungleichbehandlung der Vertragspartner
Neu ist vor allem der Anspruch, die Verfahren stärker zu digitalisieren. Nachweise sollen maschinell auswertbar eingereicht, Ergebnisse standardisiert dokumentiert werden. Das soll Folgevereinbarungen erleichtern und insgesamt Zeit sparen.
Genau hier setzt jedoch die Kritik aus der Praxis an. Christian Schultz, Vorstand der Diakonie Stiftung Salem und Sprecher der "Zukunft Pflege NRW" sieht zwar das richtige Ziel, aber Defizite in der Umsetzung. Es fehle vor allem an verbindlichen Fristen – obwohl genau dieser Aspekt im Gesetz angelegt sei. Wenn Einrichtungen sich an zeitliche Vorgaben halten sollen, müsse das auch für die Kostenträger gelten.
"Keine Reduktion der Nachweispflichten"
Zudem bleibe der angekündigte Bürokratieabbau aus. "Wir brauchen immer noch Dutzende Nachweise", kritisiert Schultz. Das zeuge von anhaltendem Misstrauen gegenüber den Trägern. Eine Reduktion der Nachweispflichten sei im Entwurf nicht erkennbar. Dabei könnten standardisierte Indexmodelle – etwa auf Basis von Tarifentwicklungen oder Inflation – viele Verhandlungen vereinfachen.
Ein weiteres Problem sieht Schultz in der ungleichen Lastenverteilung. Risiken und Pflichten würden weiterhin überwiegend auf die Einrichtungen abgewälzt, während die Kassen kaum stärker in die Verantwortung genommen würden. Verzögerte Abschlüsse hätten jedoch direkte Folgen: "Wenn wir die Refinanzierung erst viele Monate später erhalten, kostet uns das Liquidität und birgt die Gefahr von Insolvenzen."
Auch die geplante zweistufige Wirtschaftlichkeitsprüfung birgt aus Sicht der Träger Konfliktpotenzial, solange es keine einheitlichen Vergleichsmaßstäbe gibt. Die Folge könnten weiterhin langwierige Verhandlungen sein – genau das, was das Gesetz eigentlich vermeiden will.