Ex-Heimbetreiberin muss wegen Misshandlung ins Gefängnis
"Abgründe menschlicher Gewinnsucht" sah das Landgericht Rostock im Verfahren gegen die frühere Betreiberin von zwei Pflegeheimen im Landkreis Rostock. Es verurteilte die heute 36-Jährige in der Berufungsverhandlung zu vier Jahren Gefängnis wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrug. Die alten Menschen seien unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht gewesen, so das Gericht. Spiegel