Fehlende Corona-Impfung war als Kündigungsgrund rechtmäßig
Eine medizinische Fachangestellte, der wegen fehlender Corona-Impfung gekündigt worden war, ist mit ihrer Revision gegen das Urteil am Bundesarbeitsgericht gescheitert. Die Kündigung der Frau aus Rheinland-Pfalz zu Schutz von Kollegen und Patienten sei rechtens gewesen, entschieden die obersten Arbeitsrichter. Ärzteblatt