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2. April 2023 | 15:12 Uhr
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Mailen

Fehlende Corona-Impfung war als Kündigungsgrund rechtmäßig

Eine medizinische Fachangestellte, der wegen fehlender Corona-Impfung gekündigt worden war, ist mit ihrer Revision gegen das Urteil am Bundesarbeitsgericht gescheitert. Die Kündigung der Frau aus Rheinland-Pfalz zu Schutz von Kollegen und Patienten sei rechtens gewesen, entschieden die obersten Arbeitsrichter. Ärzteblatt

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