Freitesten für infizierte Pflegebeschäftigte soll bleiben
Anders als für die Allgemeinbevölkerung soll es für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nach einer Corona-Infektion bei einer verpflichtenden Freitestung nach fünf Tagen bleiben. Das sehen die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vor. Die Bundesländer wollen diese Regeln nun umsetzen.
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Das Freitesten nach fünf Tagen bleibt in der Pflege Pflicht
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Grundsätzlich müssen sich infizierte Personen auf Anordnung des Gesundheitsamts fünf Tage isolieren. Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten müssen dann aber bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor sie wieder arbeiten dürfen. Sie müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR- oder Antigentest nachweisen.
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten dürfen in den Einrichtungen weiterarbeiten. Sie müssen jedoch bis einschließlich Tag 5 täglich vor Dienstantritt einen Antigen-Schnelltest machen.
Diese jetzt veröffentlichten Empfehlungen zur Isolierung müssen die Bundesländer nun umsetzen. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich auf die neuen Regeln bereits geeinigt und einzelne Länder haben sie bereits eingeführt.