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4. Mai 2022 | 08:41 Uhr
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Freitesten für infizierte Pflegebeschäftigte soll bleiben

Anders als für die Allgemeinbevölkerung soll es für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nach einer Corona-Infektion bei einer verpflichtenden Freitestung nach fünf Tagen bleiben. Das sehen die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vor. Die Bundesländer wollen diese Regeln nun umsetzen.

Corona Test positiv Foto iStock andriano cz.jpg

Das Freitesten nach fünf Tagen bleibt in der Pflege Pflicht

Grundsätzlich müssen sich infizierte Personen auf Anordnung des Gesundheitsamts fünf Tage isolieren. Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten müssen dann aber bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor sie wieder arbeiten dürfen. Sie müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR- oder Antigentest nachweisen.

Kontaktpersonen von Corona-Infizierten dürfen in den Einrichtungen weiterarbeiten. Sie müssen jedoch bis einschließlich Tag 5 täglich vor Dienstantritt einen Antigen-Schnelltest machen.

Diese jetzt veröffentlichten Empfehlungen zur Isolierung müssen die Bundesländer nun umsetzen. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich auf die neuen Regeln bereits geeinigt und einzelne Länder haben sie bereits eingeführt.

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