Was Pflegefachkräfte an Heilkunde bald übernehmen könnten
Bald werden die Akteure der Selbstverwaltung darüber verhandeln, welche heilkundlichen Aufgaben Pflegefachkräfte künftig übernehmen können. Durch das Befugniserweiterungsgesetz (BEEG) ist eine Übertragung in gewissem Rahmen möglich. Doch ist das für Pflegeheime und ambulante Dienste überhaupt interessant? "In jedem Fall", meint Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, und nennt sechs konkrete Beispiele, die zeigen, wie die Übertragung heilkundlicher Aufgaben den Arbeitsalltag erleichtern würde.
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Auch Impfungen könnten durch das Befugniserweiterungsgesetz in den Handlungsspielraum von Pflegefachkräften fallen
"Momentan spricht der Gesetzgeber in puncto Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen nur von den Modulen Chronische Wunde, Diabetes und Demenz. Wir sagen aber schon lange, dass das nicht ausreicht", sagt die DPR-Präsidentin. Deswegen werde es auch die Entwicklung eines "Scope of Practice", also eines qualifikationsbezogen Handlungsspielraums, im Rahmen des BEEP geben.
Was der Scope of Practice für Pflegeheime und ambulante Dienste konkret bedeuten könnte, erklärt Christine Vogler für Care vor9 anhand von sechs Beispielen:
1. Anpassung von Medikamenten
Beispiel: Bei stabil eingestellten chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Hypertonie/Diabetes) könnten qualifizierte Pflegefachpersonen nach evidenzbasierten Standards Dosisanpassungen in engen Korridoren, Bedarfsmedikation nach Assessment sowie Therapie-Monitoring (zum Beispiel Wirkung/Nebenwirkung) steuern, ohne jedes Mal auf eine kurzfristige ärztliche Rückmeldung warten zu müssen.
Effekt: weniger Therapieabbrüche, weniger unnötige Arztkontakte, geringeres Risiko durch Verzögerungen.
2. Verordnung/Anpassung von Hilfs- und Verbandmitteln sowie Wundversorgung
Beispiel: Pflegefachpersonen könnten Wundprodukte, Kompressionen, Inkontinenzhilfen, Dekubitusprophylaxe-Hilfsmittel und Folgeverordnungen im festgelegten Rahmen eigenständig anpassen bzw. initiieren, wenn sich der Bedarf eindeutig aus Assessment und Verlauf ergibt.
Effekt: schnellere Versorgung, weniger Papier-Pingpong, mehr Kontinuität.
3. Diagnostik-nahe Basismaßnahmen und Verlaufskontrollen
Beispiel: In der häuslichen Pflege und im Heim sind täglich Entscheidungen nötig: Point-of-Care-Messungen (etwa CRP/Blutzucker, je nach Setting), strukturierte Assessments (Dehydratation, Delir, Infektzeichen) und daraus abgeleitete standardisierte Erstmaßnahmen inklusive definierter Eskalationswege.
Effekt: frühere Intervention, weniger Krankenhauseinweisungen, mehr Sicherheit.
4. Harnwegs- und Atemwegsmanagement nach Standard (inklusive Katheterversorgung)
Beispiel: Qualifizierte Pflegefachpersonen könnten bei eindeutiger Indikation den Katheterwechsel und das Kathetermanagement, die Probengewinnung nach Standard und die definierten Maßnahmen bei wiederkehrenden Problemen (zum Beispiel Blockaden, Irritationen) eigenständig steuern – inklusive klarer Kriterien, wann die Verantwortung an einen Arzt zu übergeben ist.
Effekt: weniger Komplikationen, weniger Akutfahrten, mehr Würde und Komfort.
5. Impf- und Präventionsleistungen in Pflegeeinrichtungen und im häuslichen Bereich
Beispiel: In vielen Ländern ist es Standard, dass Pflegefachpersonen Impfungen durchführen (nach Schulung/Standard) und Präventionsprogramme (Sturz, Mangelernährung, Dehydratation) leitend umsetzen.
Effekt: höhere Impfquoten, weniger Ausbrüche, weniger Folgekosten.
6. Palliativversorgung und Symptomkontrolle im festgelegten Rahmen
Beispiel: In der letzten Lebensphase zählt jede Stunde. Assessments von Symptomen, definierte Bedarfsmedikation (zum Beispiel gegen Schmerzen, Übelkeit oder Atemnot) und Krisenpläne könnten pflegefachlich schneller wirksam werden – mit ärztlicher Einbindung über klare Regeln.
Effekt: weniger Leid, weniger Rettungsdiensteinsätze, mehr Versorgungsqualität.