G-BA stoppt neue Regeln zur Krankenbeobachtung zu Hause
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA, Foto) hat Beratungen zu neuen Leistungen der häuslichen Krankenpflege vorerst gestoppt. Der Grund: ungeklärte Zuständigkeiten zwischen Krankenkassen und Eingliederungshilfe. Betroffen sind vor allem Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen oder Diabetes, die Überwachung brauchen, aber keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Nun muss der Gesetzgeber die Zuständigkeiten klären. Der G-BA als wichtigstes Gremium der Selbstverwaltung entscheidet darüber, welche Leistungen erstattungsfähig sind und welche nicht. Bibliomed