Gericht kassiert Arbeitsverbot für ungeimpften Pfleger
Wie stellen Sie 100%ige Desinfektion sicher?
Kleine Abweichungen im Waschprozess können gesundheitsgefährdende Risiken bergen. Deshalb sind hygienisches Waschen und Desinfektion in hygienesensiblen Bereichen oberstes Gebot. Um Risiken zu vermeiden, benötigen Sie eine Waschmaschine, die auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Lassen Sie uns auf der Altenpflege sprechen – Halle 5, Stand G43.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Eilantrag eines ungeimpften Krankenpflegers gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot stattgegeben. Das zuständige Gesundheitsamt hatte das Verbot am 30. November angeordnet. Weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur bis Jahresende gelte und dies dem Gesundheitsamt bekannt gewesen sei, hielt das Gericht das Verbot für nicht mehr angemessen. LTO