Gericht kassiert Arbeitsverbot für ungeimpften Pfleger
Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage
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Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Eilantrag eines ungeimpften Krankenpflegers gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot stattgegeben. Das zuständige Gesundheitsamt hatte das Verbot am 30. November angeordnet. Weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur bis Jahresende gelte und dies dem Gesundheitsamt bekannt gewesen sei, hielt das Gericht das Verbot für nicht mehr angemessen. LTO