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7. August 2024 | 07:00 Uhr
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Gesundheitsministerin nimmt zehn Doku-Mythen unter die Lupe

Die Klagen über die Dokumentation nehmen trotz Strukturmodell nicht ab. Das liege vor allem daran, dass es zahlreiche Missverständnisse gibt, meint Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (Foto). Gemeinsam mit den Prüfbehörden hat Gerlachs Ministerium deshalb die Website Klartext Pflegedokumentation eingerichtet: Hier werden die zehn häufigsten Mythen entzaubert – beispielsweise die Annahme, dass für alle Bewohner ein Ernährungs- und Flüssigkeitsprotokoll Pflicht sei.

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Judith Gerlach, bayerische Gesundheitsministerin, hat für die Dokumentationsmythen mit dem MD Bayern und dem Landesamt für Pflege zusammengearbeitet

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Mitgewirkt an der Entzauberung der Mythen haben der Medizinische Dienst Bayern und das Bayerische Landesamt für Pflege. Ihre Quellen sind nicht nur regionalen Ursprungs wie das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz: Die meisten sind bundesweit gültig, etwa die Expertenstandards und die Sozialgesetzbücher V, XI und XII. Die Website Klartext Pflegedokumentation ist somit für sämtliche Leitungs- und Pflegekräfte in Deutschland eine fundierte Informationsquelle und Argumentationshilfe.    

Die Ausführungen zu den zehn Mythen sind nicht länger als eine Seite und klar gegliedert in: 

  1. Wiedergabe des Mythos
  2. Wahrheitsgehalt des Mythos 
  3. Handlungsempfehlung für die Praxis

Unter die Lupe genommen werden Mythen, die jeder in der Branchen vermutlich schon einmal gehört (und vielleicht auch geglaubt) hat:

  1. „Was nicht geschrieben ist, ist nicht gemacht.“
  2. „Es wird nur für die Prüfbehörden dokumentiert.“
  3. Einzelfallentscheidungen werden für alle umgesetzt, um sich abzusichern.“
  4. „SIS komplett fertig in sieben Tagen.“
  5. „Alle pflegerischen Risiken müssen einmal monatlich eingeschätzt werden.“
  6. „Ernährungs- und Flüssigkeitsprotokolle: ein Muss für alle versorgten Personen!“
  7. „Wer schreibt, der bleibt: Wir dokumentieren ausführlich, um uns abzusichern.“
  8. „Eine Pflegekraft steht immer mit einem Bein im Gefängnis!“
  9. „Zum Thema Wohlbefinden müssen täglich Einträge erfolgen!“
  10. „In jeder Schicht muss ein Eintrag in den Pflegebericht erfolgen!“

Um herauszufinden, welches die verbreitetsten Fehlannahmen sind, hat ein Fachteam des Landesamts für Pflege von April bis September 2023 mit zwölf Pflegeeinrichtungen in Bayern über deren Probleme und Belastungen durch die Dokumentation gesprochen. 

Kirsten Gaede

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