Hessische Richter bestätigen Arbeitsverbot für Ungeimpfte
In Hessen müssen Pflegeeinrichtungen keine ungeimpften Pflegekräfte beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat zwei Verfahren abgewiesen, mit denen die Kläger eine Weiterbeschäftigung durchsetzen wollten. Sie waren als Ungeimpfte von ihrem Arbeitgeber freigestellt worden, hatten zunächst vor dem Arbeitsgericht Gießen ohne Erfolg dagegen geklagt und dann die nächsthöhere Instanz angerufen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgericht ist rechtskräftig, eine Revision nicht möglich.
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Das Landesarbeitsgericht bestätigt das Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Pflegekräfte
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Die Arbeitnehmer hätten keinen Anspruch darauf, in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt zu werden, urteilte das hessische Landesarbeitsgericht. Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung, so die Richter. "Bei der Abwägung der Interessen habe die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer freistellen dürfen. Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiege das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können", heißt es in der Begründung.