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23. Mai 2022 | 20:47 Uhr
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Kein Schmerzensgeld des Arbeitgebers für Corona-Infektion

Justitia Quadrat Foto iStock seb_ra
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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

Eine Krankenschwester hatte sich mit Corona infiziert und ihren Arbeitgeber, ein Pflegeheim, auf Ersatz der Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verklagt. Das Arbeitsgericht Siegburg hat die Klage abgewiesen, weil dem Pflegeheim keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte. Das Gericht argumentierte weiterhin, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Klägerin sich an ihrem Arbeitsplatz angesteckt habe. Haufe