Kein Schmerzensgeld des Arbeitgebers für Corona-Infektion
Zutrittskontrolle für Pflegeeinrichtungen
SALTO Systems zeigt auf der ALTENPFLEGE in Essen (Halle 6, Stand F17), wie sich mit flexiblen elektronischen Zutrittslösungen Sicherheit und Effizienz im Pflegeumfeld vereinen lassen: durch lückenlosen Schutz, bessere Übersicht, optimierte Prozesse und sinkende Betriebskosten. Weitere Infos
Eine Krankenschwester hatte sich mit Corona infiziert und ihren Arbeitgeber, ein Pflegeheim, auf Ersatz der Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verklagt. Das Arbeitsgericht Siegburg hat die Klage abgewiesen, weil dem Pflegeheim keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte. Das Gericht argumentierte weiterhin, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Klägerin sich an ihrem Arbeitsplatz angesteckt habe. Haufe