Kein Schmerzensgeld des Arbeitgebers für Corona-Infektion

iStock seb_ra
Präsenzfortbildungen von DRACO®
Erweitern Sie Ihr Wundwissen mithilfe der DRACO® Präsenzfortbildungen und erhalten Sie 5 RbP Punkte. Lernen Sie die Grundlagen der chronischen Wundversorgung kennen oder vertiefen Sie Ihr Wissen dank spezifischer Wundthemen. Jetzt anmelden.
Eine Krankenschwester hatte sich mit Corona infiziert und ihren Arbeitgeber, ein Pflegeheim, auf Ersatz der Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verklagt. Das Arbeitsgericht Siegburg hat die Klage abgewiesen, weil dem Pflegeheim keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte. Das Gericht argumentierte weiterhin, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Klägerin sich an ihrem Arbeitsplatz angesteckt habe. Haufe