Keine Unterstützung für ambulant betreute Wohngemeinschaften
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Beim Entwurf des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung der Pflege (PUEG) blieben die ambulant betreuten Wohngemeinschaften außen vor, kritisiert der Caritasverband Mainz. Er fordert eine Förderung dieser Wohnform. "Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften erhalten monatlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro", sagt Regina Freisberg von der Caritas. Anders als bei der der stationären Altenpflege bleibe dieser Betrag über den gesamten Wohnzeitraum konstant. Sie erwartet einen Zuschlag von 500 Euro im ersten und 1.000 Euro im dritten Jahr. Häusliche Pflege