Leistung mit Bezug zu betreutem Wohnen ist umsatzsteuerfrei
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Eine GmbH, die eine Seniorenresidenz mit Pflegeheim und sieben Wohnungen betreibt, hat mit den Bewohnern des betreuten Wohnens Betreuungsverträge abgeschlossen. Die Leistungen erbringt das Personal des Pflegeheims. Die GmbH und Klägerin vertrat die Auffassung, dass ein Teil der Umsätze steuerfrei seien, wenn sie eng mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen zusammenhingen. Das hatte das Finanzamt abgelehnt. Jedoch urteilte das Finanzgericht Münster zugunsten der Klägerin. Guetsel