Medizinischer Dienst begutachtet künftig per Videotelefonie
Um die wachsende Zahl von Pflegebegutachtungen angesichts des Fachkräftemangels bewältigen zu können, will der Medizinische Dienst (MD) zu Feststellung der Pflegebedürftigkeit künftig Videotelefonie nutzen. Das kürzliche verabschiedete Digitalgesetz erlaube die Nutzung dieser Technik, sagt MD-Vorständin Carola Engler. Sie ermögliche eine gezieltere Einsatzmöglichkeit der pflegefachlichen Gutachter. Altenheim