Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

23. November 2023 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Medizinischer Dienst wehrt sich gegen "Report"-Vorwürfe

Der Medizinische Dienst (MD) reagiert auf das ARD-Magazin Report Mainz, das die Pflegebegutachtung in Deutschland kritisiert. Der Beitrag berichtet von vielen Widersprüchen und einem hohe Anteil von korrigierten Gutachten und stellt letztlich das System der Begutachtung in Frage. Der Medizinische Dienst ordnet die Zahlen ein, nennt eine Korrekturquote von 2,3 Prozent und liefert Gründe für Korrekturen.

Begutachtung Gutachten Pflege Gespräch Paar iStock Goran13.jpg

Der Medizinische Dienst führte vergangenes Jahr 2,5 Millionen Begutachtungen durch

Im Jahr 2022 hat der Medizinischen Dienst bundesweit 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen begutachtet. Der Anteil der Widersprüche an allen Pflegegutachten lag dabei bei 7,3 Prozent, heißt es in einer Presseerklärung. Demnach gab es bundesweit 185.494 Widerspruchsgutachten, von dem jedes dritte korrigiert wurde, exakt 54.839 Gutachten. Bezogen auf alle Pflegebegutachtungen lag die Korrekturquote bei 2,3 Prozent, so der MD.

Auch widerspricht der Medizinische Dienst dem Eindruck, die korrigierten Gutachten seien falsch gewesen. Hintergrund für Widersprüche sei oftmals, dass sich der Gesundheitszustand und damit meist auch der Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen dem Termin der Begutachtung und dem Bescheid der Pflegekasse verändert habe.

Es komme auch vor, dass erst nach dem Begutachtungstermin Unterlagen nachgereicht würden, die zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht vorlagen. "Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Pflegebedürftige in der Begutachtungssituation ihre Fähigkeiten besser darstellen, als es tatsächlich der Fall ist", heißt es in dem Statement.

Die Gutachter müssten zum Beispiel fragen, wie selbstständig die Körperpflege oder der Toilettengang erledigt werden könne. Für die Betroffenen sei dies oft keine einfache Situation, sodass es hier zu Abweichungen kommen könne. Daher rät der Medizinische Dienst dazu, dass auch die Hauptpflegepersonen beim Begutachtungstermin vor Ort sind, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen und die notwendigen Informationen zu ergänzen.

Thomas Hartung

In unserem Artikel über den Beitrag von Report Mainz entstand fälschlicherweise der Eindruck, 30 Prozent aller Begutachtungen müssten korrigiert werden. Den Bericht haben wir geändert. 

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige Seniorenheim-Magazin
Anzeige Social Factoring