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9. Februar 2022 | 07:00 Uhr
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Nur jeder dritte Pflege-Beschäftigte wird nach Tarif bezahlt

Die Vorbereitungen auf das Gesetz zur Tarifbindung offenbart eine große Lücke in Deutschlands Pflegeeinrichtungen. Das geht aus der Veröffentlichung der Pflegekassen der Länder hervor. "Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland der Tarifbindung unterliegen. Hier gibt es also noch viel Luft nach oben", sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

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Die meisten Beschäftigten in der Pflege kennen keinen Tarifvertrag

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Laut der Erhebung der Pflegekassen liegt der durchschnittliche Stundenlohn in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen über alle Beschäftigtengruppen bundesweit bei 18,95 Euro. Es gibt jedoch große Lohnunterschiede. Am wenigsten wird in Bremen bezahlt mit 16,87 Euro Stundenlohn, in Schleswig-Holstein liegt der Wert bei 20,77 Euro. 70 Prozent der Einrichtungen, die aktuell bereits tariflich zahlen, unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die restlichen 30 Prozent sind an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden.

Alle Pflegeeinrichtungen, die noch nicht nach Tarif bezahlen, sind verpflichtet, ihren Beschäftigten ab 1. September ebenfalls Löhne auf Basis mindestens eines im jeweiligen Bundesland angewandten Tarifvertrages zu zahlen. Bis zum 28. Februar müssen sie an die Pflegekassen melden, wie sie vorgehen wollen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sieht vor, dass die Pflegekassen ab 1. September Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen dürfen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen.

"Erklärtes Ziel dieser Vorgaben ist eine bessere Bezahlung der Beschäftigten in der Langzeitpflege, die den Beruf attraktiver machen und dadurch mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Pflege sichern soll", so Reimann. "Allerdings werden wir erst ab September einen Überblick zu den finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen bekommen." 

Die Ergebnisse der Erhebung der Pflegekassen sind für alle Bundesländer sind auf der AOK-Website abrufbar. Dazu gehören auch Informationen zu den angewendeten Tarifverträgen, die durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne der Beschäftigten und die prozentuale Höhe der Zuschläge.

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