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26. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Pflegeberufe erhalten verbindliche Mitwirkungsrechte

Seit diesem Monat gilt die "Pflegeberufebeteiligungsverordnung". Sie regelt verbindlich, wie die Pflegeberufe auf Bundesebene an Aufgaben nach SGB V und SGB XI beteiligt werden. Der Deutsche Pflegerat (DPR) wird als maßgebliche Organisation benannt und erhält klar definierte Mitwirkungsrechte. DPR-Präsidentin Christine Vogler spricht von einem "wichtigen Schritt" für die Professionalisierung und fordert, die Beteiligung in nächster Zeit über die Sozialgesetzbücher hinaus auszubauen.

Konkret bedeutet die Verordnung: Wenn Richtlinien, Vereinbarungen oder Empfehlungen erarbeitet werden, die die Berufsausübung der Pflege betreffen, ist der Deutsche Pflegerat als maßgebliche Organisation zu beteiligen. Die Verordnung klärt Zuständigkeiten, Verfahren und Fristen.

Ein Beispiel: Beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Regelungen zur Ausgestaltung neuer heilkundlicher Aufgaben für Pflegefachpersonen oder zu Qualitätsanforderungen in der häuslichen Krankenpflege, greift das Mitwirkungsrecht. Die Pflegeorganisation kann Stellung nehmen und fachliche Expertise einbringen.

Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, sieht darin ein Signal für mehr gemeinsame Verantwortung. Künftig müsse die Beteiligung überall dort ausgebaut werden, "wo Pflege thematisch und inhaltlich betroffen ist". Die Verordnung sei ein Schritt, um pflegefachliches Wissen systematisch in politische Entscheidungen einzubinden.

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