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12. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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Thema Tariftreue-Aussetzung jetzt erstmals im Parlament

Wenn der Bundestag am heutigen 12. Juni erstmals über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz berät, steht die Altenpflege zwar nicht im Mittelpunkt. Doch der Entwurf ist für die Pflege relevant, weil es auch hier um die Aussetzung der Tariftreue geht und zwar im Zusammenhang mit der häuslichen Krankenpflege. Sollte das Parlament diesen Punkt am Ende mit verabschieden, wäre damit auch die geplante vierjährige Pause für die Tariftreue im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) besiegelt, fürchten Branchen-Insider.

"Kommt es zu einer unveränderten Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, entsteht eine Sogwirkung im Hinblick auf die Pflegereform", meint Thomas Knieling, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Dann drohten die Chancen auf eine Rücknahme der Regelungen im Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) zur Aussetzung der Tarifpflicht auf Null zu sinken. "Der Widerspruch zum Sozialgesetzbuch V wäre dann nicht aufzulösen. Wir fordern deshalb, die Änderungen in den Paragrafen 132 SGB V und folgende zurückzunehmen."

Nach Einschätzung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienst (BPA)  verschärfen die geplanten Regelungen im PNOG und im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Gehaltsunterschiede zwischen Langzeit- und Akutpflege. Während für Pflegeeinrichtungen die Gehaltsentwicklung künftig stärker begrenzt werden soll, bleiben Krankenhäuser von diesen Vorgaben weitgehend ausgenommen, so BPA-Geschäftsführer Norbert Grote gegenüber der Zeitschrift Häusliche Pflege

Grund sei ein separates Finanzierungssystem im Krankenhausbereich: Dort können höhere Tarifsteigerungen refinanziert werden, wenn sie nötig sind, um gesetzliche Personalvorgaben einzuhalten. Aus Sicht des BPA verschafft dies den Kliniken einen Vorteil im Wettbewerb um Pflegefachkräfte.