Pflegekammer Rheinland-Pfalz muss Beiträge rückerstatten
Bewohnerbedürfnisse erkennen und adressieren
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Pflegekräfte hatten vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Beitragsbescheide der rheinland-pfälzischen Pflegekammer der Jahre 2016 bis 2019 geklagt. Ende 2019 sollen die Rücklagen der Kammer 2,8 Millionen Euro betragen haben. Grundsätzlich sollen die Mitgliedsbeiträge die Kosten decken, aber es darf kein Vermögen angehäuft werden. Der Richter fragte die Vertreter der Kammer, ob sie wirklich einen Urteilsspruch haben möchten. Daraufhin zog sie die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Klagenden zurück. Rechtsdepesche