Pflegekräfte sollen Lauterbachs Gesundheitskioske leiten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) bringt sein Projekt der sogenannten Gesundheitskioske voran. Sie sollen niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung anbieten und von Kommunen und Krankenkassen gemeinsam betrieben und von einer Pflegekraft geleitet werden. In dem Gesetzentwurf bekommt zudem die Pflege mehr Mitsprache im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA.
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Die Gesundheitskioske sollen allen Einwohnern offenstehen, unabhängig von ihrem Versichertenstatus. Ziel ist es, "in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen Aufsuchenden unabhängig vom Versichertenstatus allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten, etwa zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsangeboten", heißt es in dem Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, kurz GVSG.
Ob und wo Gesundheitskioske entstehen, entscheiden die Kommunen und Kassen. Sie müssen auch die Kosten von jährlich 400.000 Euro tragen, wobei die Kommunen 100.000 Euro beisteuern sollen.
Pflege bekommt mehr Mitsprache
Im GVSG wird auch die Rolle des Berufsstandes Pflege gestärkt. "Im G-BA wird den Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen, eingeräumt." Zudem sieht das Gesetz "ein Einvernehmenserfordernis bei Entscheidungen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss" vor.
Das Gesetz setzt eine langjährige Forderung des Deutschen Pflegerats um. Dies seien "klare, positive Zeichensetzungen für die Profession Pflege und für die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung", kommentiert Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats den Entwurf. Der Schritt müsse aber durch ausreichende personelle Ressourcen für die Arbeit der Pflegeberufe im G-BA, deren Finanzierung, bis zu Mitentscheidungsrechten, gestützt werden. "Diese beiden Punkte gehen bislang nicht aus dem Referentenentwurf hervor", so Maier.