Pflegekraft wegen ersticktem Heimbewohner vor Gericht

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Einer Pflegefachkraft wird vor dem Heidenheimer Amtsgericht fahrlässige Tötung vorgeworfen: Sie habe einem 85-jährigen Bewohner mit bekannten Schluckproblemen im vergangenen Jahr nicht mit der nötigen Sorgfalt das pürierte Essen eingegeben, so die Staatsanwaltschaft. Laut Gerichtsmediziner könne der 85-Jährige durch geminderte Reflexe oder durch "forciertes Verabreichen" erstickt sein. Das Gericht soll nun klären, ob es ein Unfall oder fahrlässige Tötung war. Heidenheimer Zeitung (Abo)