Pfleger vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen
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Ein 45-jähriger Pfleger stand vor Gericht, weil er drei Bewohner eines Altenheims in Schwaben bei München in ihre Zimmern eingesperrt und sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben soll. Der Verlauf der Verhandlung war äußerst skurril, wie der Richter anmerkte. Ein als Mitarbeiter angekündigter Zeuge entpuppte sich als Bewohner. Ein weiterer Zeuge teilte mit, dass er gar keine Aussage bei der Polizei gemacht habe. Ein dritter Zeuge konnte sich kaum mehr erinnern, stützte jedoch die Aussage des Angeklagten. Und so war der Freispruch keine Überraschung. Merkur