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31. März 2022 | 07:00 Uhr
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Regierung beschließt Pflegebonusgesetz mit Details zur Höhe

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das angekündigte Pflegebonusgesetz auf den Weg gebracht. Wie im Vorfeld bereits bekannt geworden war, will das Kabinett jeweils eine halbe Milliarde Euro für die Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bereitstellen. Die maximal 550 Euro für Pflegekräfte in der Altenhilfe sollen allerdings erst in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt werden. Geld gibt es auch für Küchenkräfte und Azubis.

Geld Hunderter Euro Scheine iStock peterschreiber media.jpg

In den Genuss des Pflegebonus kommen laut Gesetz Altenpflegekräfte, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben. Das Geld soll ab 30. Juni bis spätestens 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden.

Die Höhe des Pflegebonus ist gestaffelt:

  • vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte erhalten bis zu 550 Euro
  • Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege oder Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
  • Azubis bis zu 330 Euro
  • Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr etwa 60 Euro
  • sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro.

Unabhängig vom staatlichen Pflegebonus wird die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen der Arbeitgeber auf 3.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind Prämien dann auch sozialabgabenfrei.

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