Reicht ausländischen Pflegekräften anfangs Sprachniveau B1?
Seit Längerem fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) wie auch der Verband der Ersatzkassen (Vdek) für ausländische Pflegefachkräfte eine gesetzliche "Kompetenzvermutung", so dass sie sofort vollwertig einsetzbar sind. Der BPA-Landesverband Thüringen legt nun nach und schlägt vor, auch die Sprachanforderungen zu lockern und für das erste Jahr in Einzelfallentscheidungen auch das B1-Niveau gelten zu lassen.
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Der Leiter der Landesgeschäftsstelle Thüringen, Thomas Engemann, verweist in seiner Argumentation für eine einjährige B2-Karenz für Pflegeauszubildende aus dem Ausland: "In Thüringen gibt es für sie die Möglichkeit, mit Zustimmung der Pflegeschule und des Landesbildungsministeriums die Ausbildung zunächst mit B1 zu beginnen. Es ist eine Einzelfallentscheidung. Ein ähnliches Vorgehen würde ich auch für die ausgebildeten Pflegefachkräfte vorschlagen." Pflegearbeitgeber in Thüringen hätten mit dieser Regelung in der Ausbildung gute Erfahrung gemacht.
Die Anerkennungsverfahren internationaler Abschlüsse dauerten in Thüringen besonders lange, sagt Engemann. "Meistens müssen die Bewerber ein Dreivierteljahr warten. Das müsste aber leichter und schneller klappen, damit wir gegenüber Ländern wie Kanada, USA und Australien konkurrenzfähig sind." Es sei schlicht auch eine Verschwendung von Ressourcen, die meist sehr gut ausgebildeten Pflegefachkräfte nicht von Anfang an vollwertig einsetzen zu können.
Kirsten Gaede