Unter dem Verhalten der Sozialämter leiden auch Angehörige
Weil die Sozialämter die "Hilfe zur Pflege" nur schleppend bewilligen, haben Träger wie das Johanneswerk in Bielefeld oft Außenstände in Millionenhöhe. Doch der Betreiber beobachtet jetzt häufiger, dass am Ende auch die Angehörigen unter dem Zahlungsverhalten der Ämter leiden: "Sie erhalten von den Einrichtungen teils Jahre später hohe Nachforderungen, mitunter sogar nach dem Tod der Bewohner", sagt Johanneswerk-Geschäftsführer Bodo de Vries (Foto).
Johanneswerk
Einrichtungen sind oft gezwungen, Forderungen nachträglich geltend zu machen, obwohl sie die Situation nicht verursacht haben, beklagt Bodo de Vries
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Die Heime könnten schließlich erst vollständig abrechnen, wenn die Ämter gezahlt Hätten, so de Fries. Die Pflegeeinrichtungen seien also gezwungen, die Forderungen erst nachträglich geltend zu machen, obwohl sie die Situation nicht verursacht hätten. Besonders belastend sei das für Angehörige, die mit unerwarteten Forderungen konfrontiert werden, räumt de Fries ein. Das Johanneswerk fordert deshalb schnellere Bearbeitungsprozesse bei den Behörden, um finanzielle Planungssicherheit für Einrichtungen und Familien zu schaffen.