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24. August 2023 | 16:42 Uhr
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Mailen

Verband droht mit Kündigung von Sozialhilfe-Empfängern

Pflegeeinrichtungen werden "als Kreditinstitute für Sozialämter missbraucht", wirft der Chef des Verbands der Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Thomas Knieling (Foto) den Kommunen vor. Die Betriebe hätten teils sechsstellige Außenstände. Die Konsequenz für den VDAB, der private Pflegeanbieter vertritt: "Sollte sich diese Verwaltungspraxis nicht schnell ändern, können wir den Einrichtungsträgern nur zur Kündigung der Vertragsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern raten."

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Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden

Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9

"Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe als Kreditinstitute für Sozialämter missbraucht werden", sagt VDAB-Geschäftsführer Thomas Knieling. "Unsere Mitgliedseinrichtungen berichten uns fast flächendeckend von viel zu langen Bearbeitungszeiten schon bei der Beantragung von Sozialhilfe und selbst nach Erlass des entsprechenden Bescheides von stark verzögerten Auszahlungen."

Bis der Sozialhilfeträger irgendwann zahle, würden Leistungen erbracht, die nur zum Teil finanziert sind, so Knieling. "Das Defizit summiert sich über alle Versorgten oft auf fünf- bis sechsstellige Beträge, die zwischenfinanziert werden müssen. Das ist den Einrichtungen nicht zumutbar, denn sie haben schon mehr als genug wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen."

Es sei ein Skandal, dass örtliche Träger der Sozialhilfe durch eigenes Versagen auch noch als wirtschaftlicher Brandbeschleuniger fungierten. "Wir können das keinesfalls weiter so hinnehmen", sagt Knieling. "Sollte sich diese Verwaltungspraxis nicht schnell ändern, können wir den Einrichtungsträgern nur zur Kündigung der Vertragsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern raten, um die Verluste zu begrenzen."

Thomas Hartung

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