Verfassungsgericht lehnt Anträge gegen Pflege-Impfpflicht ab
Das Bundesverfassungsgericht hat rund 70 Anträge von 300 Klägern gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgewiesen. Diese gilt, wie von der Bundesregierung vorgesehen, ab Mitte März. Laut dem Gericht gibt es zum Zeitpunkt der Entscheidung keine "durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Eine endgültige Entscheidung in der Sache wird im noch folgenden Hauptverfahren getroffen werden.
Zur Begründung führten die Verfassungsrichter an, dass die den Antragstellern drohenden Nachteile geringer seien, als diejenigen, die vulnerablen Menschen drohten, wenn die Impfpflicht außer Kraft gesetzt werden würde.
Allerdings hält das Gericht die Verfassungsbeschwerde nicht für offensichtlich unbegründet, weil Zweifel an der gewählten Regelungstechnik bestehen. Damit meint das Gericht den Verweis des Gesetzes auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die wiederum zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.
Details zur Begründung der Richter gibt es auf der Website Verfassungsgerichts.