Warnung vor Fake-Infos zur LBNR in der ambulanten Pflege
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Referenzen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor Falschinformationen zur Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen für Unsicherheit sorgen. Laut der Behörde müssen sich nur bestimmte Leistungserbringer und Pflegepersonen im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registrieren, etwa Fachkräfte in der häuslichen Krankenpflege und ambulanten Palliativversorgung. Das Amt weist zudem daraufhin, dass LBNR, die mit 0 beginnen, gültig sind und nicht korrigiert werden müssen. BfArM