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25. November 2024 | 07:00 Uhr
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Warnung vor Fake-Infos zur LBNR in der ambulanten Pflege

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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor Falschinformationen zur Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen für Unsicherheit sorgen. Laut der Behörde müssen sich nur bestimmte Leistungserbringer und Pflegepersonen im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registrieren, etwa Fachkräfte in der häuslichen Krankenpflege und ambulanten Palliativversorgung. Das Amt weist zudem daraufhin, dass LBNR, die mit 0 beginnen, gültig sind und nicht korrigiert werden müssen. BfArM