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25. November 2024 | 07:00 Uhr
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Warnung vor Fake-Infos zur LBNR in der ambulanten Pflege

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Dekubitus oder Inkontinenz-assoziierte Dermatitis?

Dekubitus ist eine große Herausforderung in der Pflege. Ist jede Wunde gleich ein Druckgeschwür? Im Webinar des Prüfdienstes der PKV vertiefen Sie Ihr Wissen zu Dekubitus und Inkontinenz-assoziierte Dermatitis. Erfahren Sie, wie Sie verschiedene Wundarten erkennen und das passende Wundmanagement auswählen. Termin 24. April, 10 bis 12 Uhr. Jetzt anmelden

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor Falschinformationen zur Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen für Unsicherheit sorgen. Laut der Behörde müssen sich nur bestimmte Leistungserbringer und Pflegepersonen im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registrieren, etwa Fachkräfte in der häuslichen Krankenpflege und ambulanten Palliativversorgung. Das Amt weist zudem daraufhin, dass LBNR, die mit 0 beginnen, gültig sind und nicht korrigiert werden müssen. BfArM