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25. November 2024 | 07:00 Uhr
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Warnung vor Fake-Infos zur LBNR in der ambulanten Pflege

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Ihr Fahrplan in die Telematikinfrastruktur

Die Digitalisierung und im Speziellen die Telematikinfrastruktur (TI) kann helfen, die Versorgung von Klient:innen und den Arbeitsalltag von Pflegekräften besser und einfacher zu gestalten. Nutzerfreundliche Anwendungen, die vernetzte Kommunikation über Fachgrenzen hinweg und die fundiertere Behandlung aufgrund einer besseren Datenlage sind nur einige der Vorteile, welche mit der TI auch für Ihre Pflegeeinrichtung möglich sind. Care vor9

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor Falschinformationen zur Lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen für Unsicherheit sorgen. Laut der Behörde müssen sich nur bestimmte Leistungserbringer und Pflegepersonen im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registrieren, etwa Fachkräfte in der häuslichen Krankenpflege und ambulanten Palliativversorgung. Das Amt weist zudem daraufhin, dass LBNR, die mit 0 beginnen, gültig sind und nicht korrigiert werden müssen. BfArM

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